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Namensrecht ArtikelDas Namensrecht ist das Recht einer (natürlichen oder juristischen Person), den eigenen Namen zu führen und andere vom unbefugten Gebrauch dieses Namens auszuschließen. Gesetzlich ist es in Deutschland in § 12 BGB geregelt.
Das Namensrecht umfasst jeden Gebrauch des eigenen Namens in einer nennenden Weise, zu dem Beispiel auch als Domain. Zu unterscheiden ist es jedoch vom Markenrecht, das (eingetragene oder durch Benutzung geschützte) Zeichen, die nicht Name einer Person sind, schützt.
Das Namensrecht umfaßt in dem Gegensatz zu dem Urheberrecht ca. die namensmäßige Benutzung des Namens, nicht aber die reine Nennung.
Eine besondere Form des Namensrechts ist das Wappenrecht .
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